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 FÖRDERPROGRAMME
 CHECKLISTE
 

Sie erleichtern und beschleunigen die Beurteilung der EU-Förderbarkeit, wenn sie eine 3-4seitige Grobbeschreibung des Projektes vorbereiten, die folgendes umfasst (diese Angaben werden Sie auch bei der formellen Antragstellung benötigen).

  • Projektbezeichnung
  • Formeller Projektträger, Kontaktperson
  • weitere Propektpartner (bei Interreg-Projekten grenzüberschreitende(r) Partner
  • Projektziele, Kurzbeschreibung der vorgesehenen Aktivitäten/Maßnahmen unter Hervorhebung der innovativen Aspekte
  • Projektstandort
  • grobe Übersicht der Kosten und vorgesehene Finanzierung
  • beabsichtigter Realisierungsbeginn und -dauer
  • vorhersehbare Auswirkungen auf Beschäftigung, Geleichbehandlung, Umwelt, regionale Standortqualität, regionale Wettbewerbsfähigkeit
  • allenfalls bereits vorliegende behördliche Genehmigungen oder laufende Verfahren
  • allenfalls bereits eingebrachte Förderanträge

Zugleich mit der Frage, ob Ihr Vorhaben einem der EU-Förderprogramme zuordenbar ist, wird auch geklärt, welche bundes- oder Landesförderstelle für die Abwicklung konkret zuständig ist (diese betreut Sie dann von der formellen Antragseinbringung bis zur Abrechnung) und im Rahmen welcher Förderaktion die nationale Förderung erfolgt.

KONTAKT
Telefon: +43/5442/67 804
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