RegioL


Neue Richtlinie

Von den Vertretern des Landes und des Bundesdenkmalamtes wurde die neue Richtlinie zur Ortskernrevitalisierung vorgestellt.
Der Inhalt in Kurzform:
Partner sind die Bürger, die Gemeinden sowie die Abteilungen der Tiroler Landesregierung Dorferneuerung, Wohnbauförderung und Raumordnung.
Die Förderung des Landes erfolgt direkt an die Bauherrn und nicht mehr über die Gemeinden
Inhalte und Ziele des Dorfentwicklungsprojektes
•          Sensibilisierung Durch Vorträge, Ausstellunge, Diskussionen, Schulprojekte udgl.
•          Bauherrnberatung: Kostenlose Beratung über Revitalisierungskonzepte, örtliche Bauvorschriften und Bebauungspläne
•          Bestandsaufnahme – Raumordnungskonzept – und Darstellung im Mappenblatt
•          Abgrenzung der Revitalisierungszone
•          Partnerschaft auf 5 Jahre – mit eventueller Verlängerungsmöglichkeit
Inhalte und Ziele
•          Wohnnutzung – Ganzjahreswohnungen
•          Kleingewerbe und Dienstleistungen in Zentren
Förderumfang
•          Sanierung von Gebäuden, die mind. 3 Jahre ungenützt sind
•          Teilweise oder überwiegend leer stehende Gebäude
•          Gebäude mit mind. einer neu geschaffenen Wohneinheit
•          Ersatzbauten bei nicht sanierbaren Gebäuden
•          Neubauten auf Nachverdichtungsflächen
Förderwerber
•          Natürliche Personen – Eigentümer oder Bauberechtigte
•          Ersatzbauten bzw. Neubauten – Abwicklung über die Wohnbauförderung
•          Innerhalb der Sanierungszone gibt es erhöhte Beiträger der Wohnbauförderung
•          Kein Förderprogramm für Gemeinden – Förderung der Gemeinden über andere Förderschienen
Förderumfang
•          Der Förderumfang wird entsprechend der Tabelle festgelegt
•          Faktor für Erschwernisse – bautechnischer Aufwand bis Denkmalschutz
•          Finanzierung ausschließlich für Baumaßnahmen
•          Es müssen keine Rechnungen vorgelegt werden
•          Die Förderung ist ein nicht rückzahlbarer Zuschuss
•          Die Förderung ist einkommensunabhängig
Externe Begleiter
•          Erstellen Sanierungskonzept
•          Begleitende Kontrolle
•          Abnahme der umgesetzten Maßnahmen
•          Freigabe der Auszahlung der Fördergelder
Externe Fachleute / Projektbegleiter für die Gemeinde
•          Revitalisierungsmaßnahmen
•          Bauberatung
•          Bauteilekatalog
•          Finanzierung über die Gemeinde – Leader-Förderung 75% des Nettobetrages
Fördervoraussetzungen
•          Eigener Wohnbedarf / Hauptwohnsitz – kein Freizeitwohnsitz
•          Positiver Beschluss des Dorferneuerungsbeirates
•          Einhaltung des Maßnahmen- und Bauteilekataloges
•          Positive Abnahme der umgesetzten Maßnahmen
Download der Richtlinie: pdf  25 KB

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E-Mail: info@regiol.at
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