PROJEKTAUFRUF

Für Klein- und Mittelprojekte

Der Terra Raetica Klein- und Mittelprojektefonds wurde im Rahmen des Kooperationsprogrammes Interreg V-A Italia-Österreich 2014-2020 eingerichtet und wird vom Interreg Rat Terra Raetica umgesetzt bzw. verwaltet.

 

Das Programm arbeitet auf Grundlage des sogenannten “Open Call” Systems. Dies bedeutet, dass die Antragssteller, nach der Veröffentlichung des Öffentlichen Aufrufs ihre Projektanträge kontinuierlich einreichen können, solange Mittel zur Verfügung stehen.
Die Aktivitäten müssen eine grenzübergreifende Wirkung im zuschussfähigen Gebiet der Terra Raetica aufweisenund inhaltlich und in Bezug auf die Indikatoren einen Beitrag zur Umsetzung der CLLD-Strategie leisten. Dabei ist auch die Relation zwischen Projektkosten und der Wirkung von Relevanz. 
Mindestens drei der vier grenzübergreifenden Kooperationskriterien müssen erfüllt sein (gemeinsame Planung, gemeinsame Umsetzung, gemeinsames Personal, gemeinsame Finanzierung). Die Projektpartner arbeiten sowohl bei der Projektplanung als auch bei der Projektumsetzung zusammen. Zusätzlich sollten sie bei der Finanzierung oder Personalbesetzung zusammenarbeiten.

 

Wer kann Projektvorschläge einreichen? 

 

  • Lokale, regionale und nationale Behörden und Organisationen (z. B. lokale Gemeinden, öffentliche Einrichtungen und Dienste)
  • Institutionen, Organisationen, Verbände und NGOs aus den Bereichen Naturschutz und Erhaltung der Natur, Umwelt, Raumplanung, öffentlicher Transport, Kultur und Tourismus
  • alle weiteren Projektträger, die zur Umsetzung der CLLD-Strategie beitragen können und lt. INTERREG-Programmvorgaben förderfähig sind

 

Die Mindestanforderung ist je ein Projektpartner aus Italien und Österreich. 
Es wird nachdrücklich darauf hingewiesen, dass alle begünstigten Projektpartner mit ihren jeweiligen regionalen Ansprechpersonen des Interreg Rates Terra Raetica während der Projektentwicklung und der Projekteinreichung laufend in Kontakt treten. Das Projekt ist im Detail bezüglich der Relevanz zur Strategie der Terra Raetica abstimmen. Bei Bedarf kann es auch erforderlich sein – gemäß dem bottom-up Ansatz - weitere regionale Akteure einzubinden. Erfolgt dies nicht, kann das Projekt vom Interreg Rat Terra Raetica nicht genehmigt werden.

 

 

 

Laufzeit der Projekte


Die empfohlene Projektdauer beträgt maximal 36 Monate. Der frühestmögliche Projektstart beginnt mit dem Tag der Einreichung des Antrages im elektronischen Monitoringsystem.
Das Projektende bildet der im Fördervertrag festgelegte Zeitpunkt, jedoch nicht später als der 31. Dezember 2022.

 

Erforderliche Antragsunterlagen

 

  • Projektbeschreibung
  • Kosten- und Finanzierungsaufstellung
  • Plausibilisierung der Projektkosten (z.B. durch Vorlage entsprechender Angebote)


Sprache
Die Anträge für Terra Raetica Mittelprojekte sind zweisprachig, d. h. in italienischer und deutscher Sprache einzureichen, mit Ausnahme der Zusammenfassung des Projekts, welche in italienischer, deutscher und englischer Sprache einzureichen ist. Im Fall von Abweichungen gilt die Sprache des Lead Partners
Bei Anträgen für Terra Raetica Kleinprojekte genügt die deutsche Sprache.

 


Wo sind Projektanträge einzureichen?

 

  • Projekte, die ihren Schwerpunkt in Südtirol haben: Bezirksgemeinschaft Vinschgau, I-39028 Schlanders, Hauptstraße 134, Tel. 0039-0473-736 800, info@bzgvin.it
  • Projekte, die ihren Schwerpunkt im Bezirk Landeck haben: RegioL, Waltraud Handle, A-6500 Landeck Bruggfeldstraße 5, Tel. 0043-(0)5442-67804, info@regiol.at
  • Projekte, die ihren schwerpunkt im Bezirk Imst haben: Regio Imst, Markus Mauracher, A-6526 Roppen Kirchplatz 8, Tel. 0053-(0)5417-20018, info@regio-imst.at
  • Projekte, die ihren Schwerpunkt im Engadin/Val Müstair haben: Region Engiadina Bassa Val Müstair Regionalentwicklung, Andrea Gilli, CH-7550 Scuol Chasa Du Parc, Tel. 0041 81 861 0 000, andrea.gilli@ebvm.ch

 

Frist und Anschrift für Anträge


Die Anträge, die zwei Wochen vor jeder Sitzung des Interreg Rates Terra Raetica vorliegen und allen Anforderungen entsprechen, unterliegen der Entscheidung des Interreg Rates Terra Raetica.
Sitzungstermine des Interreg Rates Terra Raetica finden zweimal jährlich statt und werden auf der Website www.terraraetica.eu veröffentlicht.

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